Dienstag, 21. Mai 2013

Anteilsrückkauf nur bei schlüssigem Finanzierungskonzept

Anteilsrückkauf nur bei schlüssigem Finanzierungskonzept

Die am 26. Mai 2013 neu gewählte Bürgerschaft wird Ende Juni über die Frage eines Rückkaufs von Anteilen an den Stadtwerken zu entscheiden haben. Die Lübecker GRÜNEN haben auf ihrer Mitgliederversammlung die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die ein angekündigtes Finanzierungskonzept prüfen soll. Die GRÜNEN werden sich dafür stark machen, dass über diese für die Stadt wesentliche Frage in öffentlicher Sitzung der Bürgerschaft entschieden wird.

Silke Mählenhoff und Thorsten Fürter, die beiden Spitzenkandidaten der GRÜNEN für die Wahl, haben erste Voraussetzungen für einen Rückkauf der Anteile formuliert:

“Die GRÜNEN setzen sich seit Jahren für den Verbleib der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand ein. In dieser Tradition steht auch ein Rückkauf der Anteile an den Stadtwerken durch die Hansestadt. Ein solcher Anteilsrückkauf darf aber kein Himmelfahrtskommando werden. Deshalb gilt für uns: Ein Rückkauf kommt nur in Betracht, wenn bis zur Entscheidung der Bürgerschaft ein schlüssiges und belastbares Finanzierungskonzept vorliegt, das von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.

Eine Verpfändung unserer Energienetze oder den Einstieg von Finanzinvestoren, Fonds und Banken bei den Stadtwerken sehen wir äußerst kritisch. Solche Transaktionen werden wir uns nicht als “Rekommunalisierung” verkaufen lassen. Klar ist auch, dass der Rückkauf weder die langfristigen Investitionen der Stadtwerke im Zuge der Energiewende, noch die von uns mitgetragene Haushaltskonsolidierung der Stadt belasten darf. Ein Rekommunalisierungskonzept muss schlüssige Antworten auf diese Fragen geben, damit wir ihm zustimmen können.

Auf keinen Fall darf die Stadt ihren Zugriff auf den 25,1%-Anteil an den Stadtwerken dauerhaft aus der Hand geben. Das bedeutet, dass der Stadt auch bei Erwerb der Anteile durch die STAWAG erneut ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden muss. Den Einstieg der Bürgerenergiegenossenschaft bei den Stadtwerken sollten wir unabhängig von der aktuellen Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts ebenfalls weiter verfolgen. Darin sehen wir eine wesentliche energiepolitische Gestaltungsaufgabe der Bürgerschaft in der kommenden Wahlperiode.”

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