Die
am 26. Mai 2013 neu gewählte Bürgerschaft wird Ende Juni über die Frage
eines Rückkaufs von Anteilen an den Stadtwerken zu entscheiden haben.
Die Lübecker GRÜNEN haben auf ihrer Mitgliederversammlung die
Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die ein angekündigtes
Finanzierungskonzept prüfen soll. Die GRÜNEN werden sich dafür stark
machen, dass über diese für die Stadt wesentliche Frage in öffentlicher
Sitzung der Bürgerschaft entschieden wird.
Silke Mählenhoff und Thorsten Fürter, die beiden Spitzenkandidaten der GRÜNEN für die Wahl, haben erste Voraussetzungen für einen Rückkauf der Anteile formuliert:
“Die
GRÜNEN setzen sich seit Jahren für den Verbleib der Daseinsvorsorge in
öffentlicher Hand ein. In dieser Tradition steht auch ein Rückkauf der
Anteile an den Stadtwerken durch die Hansestadt. Ein solcher
Anteilsrückkauf darf aber kein Himmelfahrtskommando werden. Deshalb gilt
für uns: Ein Rückkauf kommt nur in Betracht, wenn bis zur Entscheidung
der Bürgerschaft ein schlüssiges und belastbares Finanzierungskonzept
vorliegt, das von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.
Eine
Verpfändung unserer Energienetze oder den Einstieg von
Finanzinvestoren, Fonds und Banken bei den Stadtwerken sehen wir äußerst
kritisch.
Solche Transaktionen werden wir uns nicht als “Rekommunalisierung”
verkaufen lassen. Klar ist auch, dass der Rückkauf weder die
langfristigen Investitionen der Stadtwerke im Zuge der Energiewende,
noch die von uns mitgetragene Haushaltskonsolidierung der Stadt belasten
darf. Ein Rekommunalisierungskonzept muss schlüssige Antworten auf
diese Fragen geben, damit wir ihm zustimmen können.
Auf keinen Fall darf die Stadt ihren Zugriff auf den 25,1%-Anteil an den Stadtwerken dauerhaft aus der Hand geben. Das bedeutet, dass der Stadt auch bei Erwerb der Anteile durch die STAWAG erneut ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden muss. Den Einstieg der Bürgerenergiegenossenschaft bei den Stadtwerken sollten wir unabhängig von der aktuellen Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts ebenfalls weiter verfolgen. Darin sehen wir eine wesentliche energiepolitische Gestaltungsaufgabe der Bürgerschaft in der kommenden Wahlperiode.”
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